Viele Ablehnungen entstehen, weil eine Bank in kurzer Zeit nicht erkennen kann, dass ein Geschäft erlaubt ist. Unser Vorschlag: eine kurze, immer gleich aufgebaute Mappe je Geschäft, die die Prüfung leicht macht, und ein gemeinsames Verfahren für die Fälle, in denen es trotzdem hakt. Ein Arbeitsentwurf zur Diskussion.
Das Problem in zwei Sätzen
Die Europäische Bankenaufsicht hält ungerechtfertigtes De-risking für ein Zeichen schlechten Risikomanagements: Banken lehnen ganze Gruppen ab, statt den einzelnen Kunden zu prüfen. In der DIHK-Umfrage 2026 nennen 42 Prozent der Unternehmen, die hausgemachte Hürden sehen, Probleme bei der Abwicklung ihres Auslandsgeschäfts.
Beides hat eine gemeinsame Seite: Wer prüfen muss, braucht Unterlagen, und zwar schnell und in einer Form, die er kennt. Daran setzt der Vorschlag an. Er ersetzt keine Pflicht und keine Genehmigung, er macht vorhandene Pflichten sichtbar.
Fünf Blätter je Geschäft
Jedes Blatt beantwortet eine Frage, die Bank, Zoll oder Behörde sonst stellen würden.
Skizze: Helfen statt Blockieren. Vorschlag, keine Rechtsberatung.
Die Mappe ist kein neues Formular einer Behörde, sondern eine Ordnung für Unterlagen, die ein sorgfältiger Händler ohnehin hat oder haben sollte. Ihr Wert liegt in der Gleichförmigkeit: Wenn viele Händler dieselbe Reihenfolge nutzen, lernen Banken, sie schnell zu lesen.
Eine Regel ohne Ausnahme
Der Verwendungszweck einer Zahlung ist vollständig und wahr. Die Mappe soll erlaubte Geschäfte erkennbar machen, nicht verbotene unsichtbar. Für gelistete Personen und verbotene Güter hilft sie nicht und soll sie nicht helfen.
Vor der Zahlung reden
Der beste Zeitpunkt für die Mappe ist vor der ersten Zahlung in ein neues Land oder an einen neuen Kunden: als kurze Nachricht an die Hausbank mit den fünf Blättern. Die Leitlinien der EBA von 2023 verlangen, dass eine Bank vor einer Ablehnung das Risiko des einzelnen Kunden prüft. Die Mappe gibt ihr dafür den Stoff.
Wenn es trotzdem hakt
Ein fester Ablauf statt Warten. Rot: wo es ohne Mappe meist endet.
Skizze: Helfen statt Blockieren, nach EBA (2022 und 2023), Zahlungskontengesetz, Deutscher Bundesbank und Europäischer Kommission.
Für Verbraucher gibt es einen Rechtsweg: Wer rechtmäßig in der EU lebt, hat Anspruch auf ein Basiskonto und kann bei einer Ablehnung die BaFin anrufen. Unternehmen haben diesen Anspruch nicht. Für sie bleibt der Weg über Gespräche, Fachstellen und einen Bankwechsel. Wo ein US-Gesetz aus dem Anhang der Abwehrverordnung ein Geschäft berührt, muss die Europäische Kommission binnen 30 Tagen unterrichtet werden (mehr dazu).
Aus Einzelfällen Zahlen machen
Die EBA empfahl 2022 den Aufsichtsbehörden, stärker mit Banken und mit betroffenen Kunden zu sprechen. Dafür braucht es Zahlen. Heute erzählt jeder Händler seinen Fall allein. Unser Vorschlag: Verbände wie Industrie- und Handelskammern, der Groß- und Außenhandelsverband BGA oder der Handelsverband HDE sammeln Fälle anonym nach einem einheitlichen Raster und legen sie einmal im Jahr zusammengefasst vor. „Helfen statt Blockieren“ stellt das Raster zur Verfügung und bietet an, es mit Verbänden weiterzuentwickeln.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Datum und Land des Geschäfts | nur Land, kein Name des Partners |
| Art der Ware | Kapitel der Zolltarifnummer |
| Art der Hürde | Zahlung abgelehnt, verzögert, Konto gekündigt, Ware gestoppt |
| Stelle | Hausbank, Korrespondenzbank, Empfängerbank, Zoll |
| Genannter Grund | wörtlich, wenn schriftlich vorliegend |
| Lag ein Verbot vor? | ja, nein, unklar, mit Quelle |
| Ausgang | gelöst nach wie vielen Tagen, oder verloren |
Grenzen des Vorschlags
- Die Mappe garantiert nichts. Die Bank entscheidet weiterhin selbst, wen sie als Kunden führt.
- Sie kostet Zeit, beim ersten Geschäft am meisten. Bei Folgegeschäften ändern sich meist nur einzelne Blätter.
- Gegen die Wirkung fremder Gesetze auf Banken hilft sie wenig. Dort ist die Politik gefragt, nicht der Händler.
- Die anonyme Fallmeldung braucht Träger, die es noch nicht gibt. Bis dahin ist sie ein Angebot.
Rückmeldungen zu diesem Entwurf sind willkommen: info@aciel-martinez-poll.com. Wie der Weg einer Zahlung im Einzelnen aussieht, erklärt der Beitrag „Warum eine erlaubte Zahlung hängen bleibt“.
Dieser Beitrag ist eine Information und keine Rechtsberatung. Er gibt die Sicht des Autors wieder. „Helfen statt Blockieren“ ist überparteilich.
Quellen
- EBA, Stellungnahme zum De-risking, EBA/Op/2022/01, 5.1.2022 (Empfehlungen an Aufsichtsbehörden), https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/press-releases/eba-alerts-detrimental-impact-unwarranted-de-risking-and
- EBA, Leitlinien EBA/GL/2023/04 zum Zugang zu Finanzdienstleistungen, 31.3.2023, https://www.eba.europa.eu/eba-issues-guidelines-challenge-unwarranted-de-risking-and-safeguard-access-financial-services
- DIHK, „Going International 2026“, Ergebnisbericht, https://www.dihk.de/resource/blob/175220/807ae7c80a1c23dde442b20fa753505c/going-international-2026-data.pdf
- Zahlungskontengesetz, § 31 (Basiskonto) und § 48 (Verwaltungsverfahren), https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/__48.html
- Deutsche Bundesbank, Häufig gestellte Fragen zum Thema Finanzsanktionen, Stand Juni 2026, https://www.bundesbank.de/resource/blob/886614/4355fc5861c5d6817567b440e737fad1/472B63F073F071307366337C94F8C870/faq-finanzsanktionen-data.pdf
- Germany Trade and Invest (GTAI), „Exportkontrolle und Compliance“, https://www.gtai.de/de/trade/eu/zoll/exportkontrolle-und-compliance-574574
- CMS, zur Klausel nach Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, https://cms.law/en/deu/legal-updates/obligation-to-include-a-no-russia-clause-in-supply-agreements
- Verordnung (EG) Nr. 2271/96 (Abwehrverordnung), Artikel 2, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/1996/2271/oj
- Europäische Kommission, Meldung vom 11.6.2025 zum EU Sanctions Helpdesk, https://finance.ec.europa.eu/news/sanctions-implementation-2025-06-11_en
Alle Online-Quellen abgerufen am 3. November 2026.
