Gegen ein Gesetz in Washington, Brüssel oder Moskau kann ein Händler in Leipzig wenig ausrichten. Gegen die Lücke zwischen „erlaubt“ und „angekommen“ kann fast jeder etwas tun. Eine Übersicht nach Rollen: was das Recht heute schon hergibt, was es kostet und wo es nicht weiterhilft.
Wissen in sieben Schritten: Schritt 6
Unternehmen
Viele Ablehnungen entstehen, weil eine Bank in kurzer Zeit nicht erkennen kann, dass ein Geschäft erlaubt ist. Daran kann ein Unternehmen arbeiten.
- Prüfen, was wirklich gilt. Maßgeblich sind die Listen der EU und die Güterlisten, für Güter mit doppeltem Verwendungszweck die Verordnung (EU) 2021/821. Der EU Sanctions Helpdesk beantwortet Fragen zu EU-Sanktionen kostenlos; IHK und Auslandshandelskammern beraten zu Zoll und Ausfuhr.
- Vor der ersten Zahlung reden. Eine kurze Nachricht an die Hausbank mit Rechnung, Warenbeschreibung, Empfänger und Rechtsgrundlage, immer gleich aufgebaut. Den Vorschlag dafür beschreibt „Die Handelsmappe“.
- Den Verwendungszweck vollständig und wahr angeben. Die Mappe soll erlaubte Geschäfte erkennbar machen, nicht verbotene unsichtbar.
- Bei einer Ablehnung schriftlich nach dem Grund fragen: Rechtspflicht nach EU-Recht oder eigene Risikoentscheidung der Bank?
- Die Abwehrverordnung kennen. Wer durch US-Recht aus ihrem Anhang, etwa zu Kuba oder Iran, in seinen Interessen berührt wird, muss die Europäische Kommission binnen 30 Tagen unterrichten. Wer im Einzelfall abweichen muss, beantragt eine Genehmigung.
- Bei Waren für Russland und Nachbarländer die Vertragsklausel nach Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verwenden, die die Wiederausfuhr nach Russland verbietet; das Lagebild zu Russland-Sanktionen 2026 nennt die Prüfpunkte.
Grenzen: Für Unternehmen gibt es keinen Anspruch auf ein Konto. Die Bank entscheidet weiterhin selbst, wen sie als Kunden führt, und gegen die Wirkung fremder Gesetze auf Banken hilft die beste Mappe wenig. Zahlungen in Euro über Banken ohne Bezug zum US-Dollar haben weniger Berührung mit US-Recht, ausschließen lässt sie sich nicht.
Banken
Banken haben Pflichten gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung, und Verstöße gegen Sanktionen werden hart bestraft. Die Europäische Bankenaufsicht hält De-risking deshalb teils für legitimes Risikomanagement, teils für ein Zeichen schwacher Prüfung. Was sie verlangt, ist klar:
- Seit Oktober 2023 gelten Leitlinien der EBA, nach denen eine Bank das Risiko des einzelnen Kunden prüft, bevor sie ablehnt, statt ganze Gruppen auszuschließen. Für Basiskonten nennen sie mildere Mittel, etwa Grenzen für Beträge und für Überweisungen in Drittstaaten.
- Seit dem 9. Januar 2025 gleichen Zahlungsdienstleister im Euroraum ihre Kunden mindestens täglich mit den Sanktionslisten der EU ab. Maßgeblich sind die Listen der EU; ob eine Bank zusätzlich US-Listen anwendet, ist ihre Geschäftsentscheidung.
- Für Kuba und Iran zieht die Abwehrverordnung dieser Entscheidung Grenzen: Nach dem Urteil Bank Melli kann eine Kündigung ohne Begründung kurz nach einer US-Listung unwirksam sein. Nach dem Urteil C-81/24 vom 11. Juni 2026 darf eine Listung in einem Drittstaat allein nicht genügen, um einem Verbraucher das Basiskonto zu verweigern.
Verbände und Kammern
Heute erzählt jeder Händler seinen Fall allein, und keine Behörde zählt abgelehnte erlaubte Zahlungen. Die EBA hat den Aufsichtsbehörden 2022 empfohlen, mehr mit Banken und betroffenen Kunden zu sprechen. Dafür braucht es Zahlen. Helfen statt Blockieren schlägt vor, dass Industrie- und Handelskammern und Verbände Fälle anonym nach einem einheitlichen Raster sammeln und einmal im Jahr zusammengefasst vorlegen: Land, Art der Ware, Art der Hürde, Stelle, genannter Grund, ob ein Verbot vorlag, Ausgang. Das Raster steht in „Die Handelsmappe“; Träger gibt es noch nicht.
Jeder Einzelne
- Konto: Wer rechtmäßig in der EU lebt, hat Anspruch auf ein Basiskonto. Lehnt eine Bank ab, kann man bei der BaFin ein Verwaltungsverfahren beantragen.
- Geld an Familie senden: Die Kosten unterscheiden sich stark. Über Banken kostete eine Überweisung von 200 US-Dollar Ende 2024 im weltweiten Schnitt 13,40 Prozent, über Geldtransferdienste 4,98 Prozent. Welche Wege in ein bestimmtes Land offen sind, ändert sich; nach Kuba stellte Western Union im Februar 2025 die Überweisungen erneut ein.
- Spenden: Die drei Hilfswerke der Woche sammeln für Mikrokredite, die Loyola-Zentren und eine Solaranlage für ein Kinderkrankenhaus in Havanna; Spenden gehen direkt an sie, mit Spendenbescheinigung des Hilfswerks (Konten der Hilfswerke). Getrennt davon trägt eine Sammelaktion die Kosten der Woche; sie ist keine Spende und fließt nicht nach Kuba.
- Sachhilfe: Medikamente nur über Hilfswerke, die sie rechtmäßig ausführen. Für die geplante Sachhilfe mit Rollstühlen und Lebensmitteln gleicht Helfen statt Blockieren Geber und Empfänger vor jeder Annahme und jedem Versand mit den Finanzsanktionslisten der EU ab.
- Verstehen und mitreden: Die Online-Workshops vom 16. bis 19. November behandeln Abwehrverordnung, Überbefolgung und erlaubte Lieferungen; über den Fall des nächsten Jahres entscheidet ein Votum, eine Stimme je Person. Fehler auf dieser Website bitte melden.
Was in der Politik verhandelt wird
Die Redaktion empfiehlt keine politische Linie. Sie hält fest, worüber gestritten wird. Die Abwehrverordnung wird selten durchgesetzt; eine Konsultation der Kommission zu ihrer Reform lief 2021, ein Gesetzesvorschlag findet sich in den gelesenen Quellen nicht. Nach neuen US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof forderten im Oktober 2026 58 Abgeordnete des Europäischen Parlaments, sie anzuwenden; die Kommission setzt zunächst auf Gespräche. Zu Kuba verlangte das Parlament am 18. Juni 2026 die Freilassung aller politischen Gefangenen, tiefgreifende Reformen und mehr Hilfe gegen die humanitäre Krise. Bei der UN-Abstimmung am 28. Oktober 2026 enthielten sich zehn EU-Staaten, darunter Deutschland, vier stimmten dagegen. Was davon richtig ist, entscheidet nicht diese Website.
Was niemand allein lösen kann
Das US-Embargo wird in Washington entschieden, die Hürden im Land und die Haft politischer Gefangener in Havanna. Keine Mappe und keine Spende ändert das. Sie verkleinern aber die Lücke, in der Erlaubtes verloren geht, und genau dort setzt die Woche an.
Dieser Leitartikel ist eine Information und keine Rechtsberatung. Er gibt die Sicht der Redaktion wieder und stützt sich auf die genannten Quellen und die verlinkten Bausteine. „Helfen statt Blockieren“ ist überparteilich.
Quellen
- Europäische Kommission, Meldung zum EU Sanctions Helpdesk, 11.6.2025, https://finance.ec.europa.eu/news/sanctions-implementation-2025-06-11_en
- EU Sanctions Helpdesk, https://eu-sanctions-compliance-helpdesk.europa.eu/index_en
- Verordnung (EG) Nr. 2271/96, Artikel 2 und 5, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/1996/2271/oj
- Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use), https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/821/oj
- CMS, Obligation to include a “No Russia clause” in supply agreements (Article 12g of Regulation 833/2014), https://cms.law/en/deu/legal-updates/obligation-to-include-a-no-russia-clause-in-supply-agreements
- Zahlungskontengesetz § 31, https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/__31.html
- Zahlungskontengesetz § 48, https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/__48.html
- EBA, Guidelines EBA/GL/2023/04 on access to financial services, 31.3.2023 (applicable since 3.10.2023), https://www.eba.europa.eu/eba-issues-guidelines-challenge-unwarranted-de-risking-and-safeguard-access-financial-services
- EBA, EBA/Op/2022/01 on de-risking, 5.1.2022, https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/press-releases/eba-alerts-detrimental-impact-unwarranted-de-risking-and
- Regulation (EU) 2024/886 on instant payments; summary in Helfen statt Blockieren, briefing “Payments and foreign sanctions lists”, 3.11.2026
- CJEU, C-124/20, Bank Melli Iran, 21.12.2021, https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-124/20
- Skadden, An OFAC Listing Alone Does Not Justify Refusing a Bank Account (C-81/24), 22.6.2026, https://www.skadden.com/insights/publications/2026/06/european-court-of-justice-an-ofac-listing
- World Bank, Remittance Prices Worldwide, main report and annex, Q4 2024, https://remittanceprices.worldbank.org/sites/default/files/rpw_main_report_and_annex_q424_13.pdf
- Havana Times (14ymedio), Western Union Suspends Money Transfers to Cuba, 8.2.2025, https://havanatimes.org/news/western-union-suspends-money-transfers-to-cuba
- Helfen statt Blockieren, Hilfswerke der Woche und Sachhilfe in Vorbereitung, Stand 3.11.2026
- European Sanctions (Lester, O’Kane), Public consultation on Blocking Statute reform open, 16.9.2021
- Agence Europe, US sanctions against ICC: Commission favours dialogue despite calls from 58 MEPs to activate blocking statute, 14.10.2026, https://agenceurope.eu/en/bulletin/article/13960/15/us-sanctions-against-icc-european-commission-favours-dialogue-despite-calls-from-58-meps-to-activate-blocking-statute
- European Parliament, resolution B10-0285/2026, 18.6.2026, voting data via HowTheyVote.eu, https://howtheyvote.eu/votes/194562
- CiberCuba, The resolution against the embargo loses momentum at the UN, 28.10.2026, https://en.cibercuba.com/noticias/2026-10-28-u1-e74-s27061-nid344063-resolucion-contra-embargo-pierde-fuerza-onu-35-votos
Alle Online-Quellen abgerufen am 3. November 2026.
