Helfen statt Blockieren

Artikel, Erklärstück mit Praxisblatt

Ein Name auf der Liste: Rechtsschutz, Fehler und Verwechslung bei gezielten Sanktionen

· Redaktion Helfen statt Blockieren

Die meisten Sanktionen treffen heute nicht ganze Länder, sondern Namen: Personen, Firmen, Schiffe. Wer auf einer Liste steht, verliert Zugriff auf Konten und Geschäfte, oft ohne Prozess. Dieser Artikel erklärt, wie man auf eine Liste kommt, wie man sich wehrt, wie oft das gelingt und was gilt, wenn die Bank einen Unbeteiligten für einen Gelisteten hält.

1.764Personen und Firmen setzten die USA 2025 neu auf ihre Liste SDNCNAS, 29.1.2026
105neue Klagen gegen Sanktionen beim Gericht der EU im Jahr 2025Gerichtshof der EU, Statistik 2025
72 von 105abgeschlossenen Anträgen bei der UN-Ombudsperson führten zur StreichungUN, S/2025/195, Stand 28.3.2025
0amtliche Zählungen von Zahlungen, die wegen Namensgleichheit angehalten wurdeneigene Recherche, 3.11.2026

Vom Land zum Namen

Nach den Erfahrungen mit umfassenden Embargos, etwa gegen den Irak in den 1990er Jahren, entwickelten Staaten und Vereinte Nationen im sogenannten Interlaken-Prozess gezielte Sanktionen. Sie sollen, so beschreibt es die Politikwissenschaftlerin Maria J. Debre, die Bevölkerung weniger treffen und Regierungseliten direkt adressieren. Der Rat der EU verlangte 2004 in seinen Grundprinzipien, Sanktionen so auszurichten, dass sie diejenigen treffen, deren Verhalten man beeinflussen will, und humanitäre Folgen so weit wie möglich zu vermeiden.

Die Listen wachsen schnell. Das Datenunternehmen Castellum.AI zählt für 2025 weltweit über 11.200 neue Listungen. Die USA setzten 2025 nach Zählung des Center for a New American Security 1.764 Personen und Firmen neu auf die Liste der Specially Designated Nationals (SDN), 1.322 unter der neuen und 442 unter der alten Regierung; 2024 waren es 3.135, 2022 2.275. Etwa drei Viertel der Zugänge unter der neuen Regierung betrafen Netzwerke um Iran. 38 Einträge mit Bezug zu Russland strich sie wieder.

Wer gelistet ist, dessen Vermögen ist eingefroren; niemand darf ihm Geld oder Güter zur Verfügung stellen. Ein Urteil eines Strafgerichts braucht es dafür nicht. Befürworter sehen darin den Vorteil gezielter Sanktionen: Sie wirken schnell, treffen Verantwortliche und schonen die Bevölkerung. Kritiker sehen eine Strafe ohne Prozess, bei der die Betroffenen die Beweise oft nicht kennen. Beide Sichten haben Gerichte beschäftigt.

Rechtsschutz in der EU

Der Wendepunkt war das Urteil Kadi des Gerichtshofs der EU vom 3. September 2008. Der saudische Geschäftsmann Yassin Abdullah Kadi und die Stiftung Al Barakaat standen auf einer UN-Liste, die EU hatte sie übernommen. Der Gerichtshof entschied: Auch wenn die EU einen Beschluss des Sicherheitsrats umsetzt, müssen ihre Gerichte prüfen, ob die Grundrechte gewahrt sind. Weil den Betroffenen die Gründe nie mitgeteilt worden waren, sah er das Recht auf Verteidigung und auf wirksamen Rechtsschutz verletzt und hob die Listung auf; der Rat erhielt drei Monate, um die Fehler zu beheben.

Seitdem kann jeder, den die EU listet, vor dem Gericht der EU in Luxemburg klagen. Die amtliche Statistik zeigt, wie stark die Zahl seit dem russischen Angriff auf die Ukraine gestiegen ist: 2021 gingen 42 neue Klagen ein, 2022 103, 2023 und 2024 je 63 und 2025 105. Das Gericht verzeichnete 2025 insgesamt 989 neue Rechtssachen, so viele wie nie.

Klagen gegen Sanktionen beim Gericht der EU

Rechtssachen „Restriktive Maßnahmen“, neu eingegangen und erledigt je Jahr.

Jahrneuerledigt
20214256
202210332
20236369
20246388
202510571

Quelle: Gerichtshof der EU, Statistiken zur Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts 2025, Tabellen IV und XII, abgerufen am 3.11.2026.

Ein Bericht von EUobserver vom September 2026 nannte nach Angaben eines Anwalts 125 neue Sanktionsklagen im Jahr 2025, 84 davon aus dem Umfeld Russlands, und Anwaltskosten von bis zu 500.000 Euro je Verfahren. Die Zahl 125 bestätigt die amtliche Statistik nicht; sie zählt 105. Die Kosten beruhen auf der Angabe eines Anwalts und sind nicht amtlich belegt.

Klagen haben manchmal Erfolg, aber nicht immer dauerhaft. Das Gericht der EU hob am 10. September 2025 die Verlängerungen der Listung des russischen Unternehmers Dmitri Pumpjanski vom September 2024 und März 2025 auf; schon im Juni 2024 hatte es eine frühere Listung aufgehoben, worauf der Rat ihn mit neuer Begründung erneut gelistet hatte. Der Rat kann also nachbessern. Für Betroffene bedeutet das: Ein gewonnenes Urteil heißt nicht, dass das Konto wieder frei ist.

Rechtsschutz bei den Vereinten Nationen

Gegen Listen des Sicherheitsrats gibt es kein Gericht. Für die Liste zu ISIL und Al-Qaida schuf der Rat 2009 mit Resolution 1904 das Amt einer Ombudsperson, die Anträge unabhängig prüft und dem Ausschuss berichtet. Nach ihrem Bericht vom 28. März 2025 hatte sie seit ihrer Einrichtung 112 Anträge angenommen und 111 abgeschlossen, 105 davon vollständig im Verfahren; 72 führten zur Streichung, 33 wurden abgelehnt. Gestrichen wurden 67 Personen und 28 Organisationen.

Für alle anderen UN-Listen, etwa zu Nordkorea, Libyen oder Jemen, gibt es nur eine Anlaufstelle, die Anträge entgegennimmt; entschieden wird im zuständigen Sanktionsausschuss, in dem die Mitglieder des Sicherheitsrats sitzen. Nach der Statistik der UN vom 15. Mai 2026 gingen dort 125 Anträge ein; gestrichen wurden 20 Personen und 17 Organisationen. Eine unabhängige Prüfung wie bei der Ombudsperson gibt es dort nicht; das ist der Unterschied, und die Staaten im Sicherheitsrat haben ihn bisher nicht geändert.

Verwechslung: wenn die Bank den Falschen hält

Banken gleichen jede Zahlung automatisch mit den Listen ab. Ein Name, der einem gelisteten Namen ähnelt, kann genügen, damit eine Überweisung angehalten oder ein Konto geprüft wird. Wie oft das Unbeteiligte trifft, ist nicht bekannt: Eine amtliche Zahl dazu haben wir weder bei der EU noch bei deutschen Behörden gefunden. Wir nennen deshalb keine Schätzung. Belegte Fälle veröffentlicht diese Website nur mit schriftlicher Einwilligung der Betroffenen.

Wenn eine Bank Konten ganz kündigt, weil ihr ein Land oder eine Kundengruppe zu riskant ist, spricht man von De-Risking. Das behandelt der Artikel „Banken und De-Risking“. Wie eine erlaubte Zahlung trotzdem hängen bleibt, zeigt „Warum eine erlaubte Zahlung hängen bleibt“.

Und Kuba?

Kuba ist ein Fall für beide Formen. Das US-Embargo ist umfassend und trifft das ganze Land; zugleich führt das US-Außenministerium eine Liste kubanischer Stellen, mit denen US-Personen keine Geschäfte machen dürfen. Auf der anderen Seite zählte Prisoners Defenders unter der kubanischen Führung 1.351 politische Gefangene (September 2026). Die USA verhängten 2025 zusätzlich Visabeschränkungen gegen Präsident Díaz-Canel und weitere Funktionäre und erweiterten die Liste gesperrter kubanischer Firmen. Ob das wirkt, ist umstritten; mehr in „Wirken Sanktionen?“ und „Kuba: Menschenrechte und politische Gefangene“.

Dieser Artikel ist eine Information und keine Rechtsberatung. Er stützt sich auf die genannten Quellen; wo Fachleute streiten, nennt er die Positionen mit ihren Trägern. „Helfen statt Blockieren“ ist überparteilich.

Quellen

Alle Online-Quellen abgerufen am 3. November 2026.

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