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Iran und Venezuela: Wenn Washington lockert und Brüssel nicht

· Redaktion Helfen statt Blockieren

2026 haben die USA für Venezuela und vorübergehend für Iran Geschäfte per Generallizenz erlaubt. Für Firmen in der EU heißt das wenig, solange EU-Recht und die Bedingungen der Lizenzen nicht passen. Ein Lagebild zu zwei Ländern, die sich in entgegengesetzte Richtungen bewegen.

Iran: UN- und EU-Sanktionen gelten weiter

Auf Antrag Frankreichs, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs traten die UN-Sanktionen gegen Iran Ende September 2025 wieder in Kraft; die EU führte ihre Maßnahmen am 29. und 30. September 2025 wieder ein (unter anderem Verordnung (EU) 2025/1975). Nach dem Krieg, der Ende Februar 2026 begann, und der Waffenruhe vom 8. April unterzeichneten die Präsidenten der USA und Irans am 17. Juni 2026 eine Absichtserklärung. Am 22. Juni erteilte OFAC die Generallizenz X für Geschäfte mit iranischem Öl, befristet bis zum 21. August 2026; ob sie verlängert wurde, ist vor jeder Nutzung bei OFAC zu prüfen. Das US-Handelsembargo, hunderte Listungen und die meisten gesetzlichen Sanktionen bleiben. Die EU hält ihre Sanktionen nach Angaben der Kanzlei Gibson Dunn vorerst aufrecht.

Venezuela: breite US-Lizenzen, enge Bedingungen

Nach dem Ende der Regierung Maduro im Januar 2026 und einer Reform des Kohlenwasserstoffgesetzes vom 29. Januar erteilte OFAC eine Reihe von Generallizenzen: GL 46 für Öl, GL 47 für Verdünnungsmittel, später unter anderem Lizenzen für Bergbau und Gold (GL 51D), Telekommunikation und Verhandlungen über Investitionen, zuletzt GL 46E vom 28. September und GL 60A für die Erdbebenhilfe vom 16. Oktober 2026. GL 46 galt anfangs nur für US-Firmen, die vor dem 29. Januar 2025 gegründet waren; Zahlungen an gesperrte Stellen laufen über ein vom US-Finanzministerium bestimmtes Konto. Wie Firmen außerhalb der USA teilnehmen können, ist nach Einschätzung der Kanzlei Holland & Knight unklar. Die Anordnung 13884 von 2019, die das Vermögen der Regierung Venezuelas sperrt, steht weiter auf der Seite von OFAC. Die EU behält ihr eigenes Regime mit Waffenembargo und Listungen (Beschluss (GASP) 2017/2074).

Was daraus für Firmen in der EU folgt

  • Eine US-Lizenz erlaubt nichts, was EU-Recht verbietet. Für Iran ist zuerst das EU-Recht zu prüfen.
  • Eine US-Lizenz gilt nur in ihrem Wortlaut und ihrer Frist. Vor jeder Nutzung die aktuelle Fassung bei OFAC abrufen.
  • Die Abwehrverordnung erfasst seit 2018 mehrere US-Gesetze zu Iran, aber keine zu Venezuela. Wer US-Recht zu Iran befolgt, sollte das mit der eigenen Rechtsberatung prüfen.
  • Banken und Versicherer entscheiden oft vorsichtiger als das Recht verlangt. Lizenztext, Vertrag und Zahlungsweg früh zusammen vorlegen.

Dieses Lagebild ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen

Alle Online-Quellen abgerufen am 3. November 2026.

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