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Kapitel 2 · Weltkarte

Die wichtigsten Sanktionslagen

Neun Länder und vierzehn Absender: der UN-Sicherheitsrat, die EU, zehn Staaten und zwei regionale Zusammenschlüsse. Die Karte ist schematisch: Die Kacheln zeigen die ungefähre Lage, keine Grenzen und keine Größen. In jeder Kachel steht, wer nach den amtlichen Übersichten Maßnahmen gegen das Land führt.

Schematische Weltkarte der SanktionslagenKacheln für Kuba, Venezuela, Belarus, Russland, Syrien, Iran, Afghanistan, Myanmar und Nordkorea mit allen belegten Absendern der Maßnahmen: UN-Sicherheitsrat, EU, USA, weitere Staaten und regionale Zusammenschlüsse.AMERIKAEUROPA UND NAHER OSTENASIENKubaUSAVenezuelaUSAEUGBCACHNOTIARBelarusUSAEUGBCACHNOJPNZKRUARusslandUSAEUGBCACHNOJPAUNZKRUASyrienUSAEUGBCACHNOJPAUALIranUNUSAEUGBCACHNOJPAUUAAfghanistanUNUSAEUGBCHNOJPAUMyanmarUSAEUGBCACHNOAUNordkoreaUNUSAEUGBCACHNOJPAUKR
UN-SicherheitsratEuropäische UnionUSAweitere Staatenregionale ZusammenschlüsseSchematische Darstellung, nicht maßstäblich. Kürzel: Tabelle „Wer sanktioniert wen“.

KubaUSA

US-Embargo seit Anfang der 1960er Jahre, 2026 verschärft. Dazu Hindernisse im Land selbst.

Wer verhängt
USA. In den Übersichten von UN, EU, Vereinigtem Königreich, Kanada, Schweiz, Norwegen, Japan und Australien steht kein Regime gegen Kuba.
Maßnahmen
Umfassendes US-Embargo (Cuban Assets Control Regulations; Helms-Burton-Gesetz 1996), 2026 zweimal verschärft: Notstand und Zusatzzölle gegen Länder, die Öl liefern (Executive Order 14380 vom 29.1.2026), und sekundäre Sanktionen gegen ausländische Firmen und Banken (Anordnung vom 1.5.2026). Die EU hat keine Wirtschaftssanktionen gegen Kuba. Mehr in Kapitel 5.
Humanitäre Ausnahmen
Lebensmittel, Arzneimittel und Medizinprodukte sind seit dem US-Gesetz TSRA von 2000 ausgenommen, mit Lizenz und gegen Vorkasse ohne US-Finanzierung. Familienüberweisungen sind offiziell ausgenommen, seit dem Rückzug von Western Union im Februar 2025 aber schwer zu empfangen.

Quelle: Baker McKenzie, 4.2.2026 (EO 14380); King & Spalding, 6.5.2026; TSRA 2000, Public Law 106-387; UN-Sonderberichterstatterin, 21.11.2025

VenezuelaUSAEUGBCACHNOTIAR

US-Programm besteht fort, seit 2026 mit breiten Lizenzen für Öl und Gas.

Wer verhängt
USA, Europäische Union, Vereinigtes Königreich, Kanada, Schweiz, Norwegen, Rio-Vertrag (TIAR). Der Rio-Vertrag (TIAR) beschloss 2019 Vermögenssperren und Einreiseverbote gegen 29 Personen.
Maßnahmen
US-Sanktionsprogramm seit 2015, Listungen bleiben bestehen. Nach der Festnahme von Nicolás Maduro im Januar 2026 erteilte OFAC ab dem 29. Januar 2026 Generallizenzen für Geschäfte im Öl- und Gassektor (GL 46 und folgende). Die EU hat seit 2017 ein eigenes Regime mit Waffenembargo und Listungen.
Humanitäre Ausnahmen
EU: humanitäre Ausnahme seit 27.11.2023. USA: Generallizenz 60 vom 25. Juni 2026 erlaubte Zahlungen für die Erdbebenhilfe bis 23. Oktober 2026.

Quelle: Cleary Gottlieb und Akin Gump, Januar 2026 (GL 46); OFAC, Federal Register Doc. 2026-20831, 13.10.2026 (GL 60); Beschluss (GASP) 2017/2074; Rat der EU, 27.11.2023

BelarusUSAEUGBCACHNOJPNZKRUA

EU-Sanktionen, parallel zu den Russland-Paketen erweitert.

Wer verhängt
USA, Europäische Union, Vereinigtes Königreich, Kanada, Schweiz, Norwegen, Japan, Neuseeland, Südkorea, Ukraine.
Maßnahmen
Wirtschafts- und Finanzsanktionen sowie Listungen der EU, im April und Juli 2026 jeweils parallel zum 20. und 21. Russland-Paket erweitert. Auch die USA haben Sanktionen.
Humanitäre Ausnahmen
Ausnahmen nach Genehmigung der zuständigen nationalen Behörde; in Deutschland BAFA für Güter, Bundesbank für Gelder.

Quelle: Mayer Brown, April und Juli 2026; Bundesministerium für Wirtschaft, Seite „Embargos“, abgerufen 3.11.2026

RusslandUSAEUGBCACHNOJPAUNZKRUA

21 Sanktionspakete der EU und das Listungspaket vom 12.10.2026; das 22. Paket ist angekündigt.

Wer verhängt
USA, Europäische Union, Vereinigtes Königreich, Kanada, Schweiz, Norwegen, Japan, Australien, Neuseeland, Südkorea, Ukraine.
Maßnahmen
Die EU sanktioniert Russland seit 2014 und umfassend seit 2022. Das Listungspaket vom 12. Oktober 2026 (das 22. Sanktionspaket ist angekündigt) listet 1.569 weitere Personen und Unternehmen, darunter 826 Firmen und 743 Personen; insgesamt sind es rund 4.600 Einträge. Neue Handelsbeschränkungen enthält es nicht. Auch die USA, das Vereinigte Königreich und weitere Staaten haben Sanktionen.
Humanitäre Ausnahmen
Ausnahme für ausschließlich humanitäre Zwecke in der Ukraine (Rat, 13.4.2022); weitere Ausnahmen nach Genehmigung nationaler Behörden.

Quelle: McCann FitzGerald, 30.10.2026 (Beschluss (GASP) 2026/2279); Agence Europe, 14.4.2022

SyrienUSAEUGBCACHNOJPAUAL

Wirtschaftssanktionen 2025 weitgehend aufgehoben, gezielte Maßnahmen bleiben.

Wer verhängt
USA, Europäische Union, Vereinigtes Königreich, Kanada, Schweiz, Norwegen, Japan, Australien, Arabische Liga. Die Sanktionen der Arabischen Liga stammen von 2011; Syrien ist seit dem 7.5.2023 wieder Mitglied.
Maßnahmen
Die EU hob am 28. Mai 2025 ihre Wirtschaftssanktionen auf und behielt Maßnahmen aus Sicherheitsgründen und gegen Verantwortliche bei. Die USA hoben die Sanktionen des Caesar-Gesetzes mit dem Verteidigungshaushaltsgesetz für 2026 im Dezember 2025 auf; die Lage wird vier Jahre lang alle 180 Tage überprüft.
Humanitäre Ausnahmen
Mit der Aufhebung entfallen die meisten Genehmigungspflichten für Handel und Zahlungen.

Quelle: EU Sanctions Helpdesk, 28.5.2025; The National, 17.12.2025

IranUNUSAEUGBCACHNOJPAUUA

UN-Sanktionen seit September 2025 wieder in Kraft, ihr Status ist im Sicherheitsrat umstritten.

Wer verhängt
UN-Sicherheitsrat, USA, Europäische Union, Vereinigtes Königreich, Kanada, Schweiz, Norwegen, Japan, Australien, Ukraine.
Maßnahmen
Auf Antrag Frankreichs, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs traten die UN-Sanktionen am 27. September 2025 wieder in Kraft (Snapback). Iran, Russland und China halten die Resolution 2231 für ausgelaufen. Die EU führte ihre Sanktionen am 29. und 30. September 2025 wieder ein. Die USA haben umfassende Sanktionen.
Humanitäre Ausnahmen
EU: Überweisungen für Lebensmittel, Gesundheit, medizinische Ausrüstung, Landwirtschaft oder humanitäre Zwecke unter 10.000 Euro ohne Beschränkung, darüber mit Meldung, bei bestimmten iranischen Banken ab 100.000 Euro mit Genehmigung.

Quelle: Mayer Brown, 3.10.2025; UN-Sicherheitsrat, SC/16491 (2026)

AfghanistanUNUSAEUGBCHNOJPAU

UN-Sanktionen gegen die Taliban, mit humanitärer Ausnahme.

Wer verhängt
UN-Sicherheitsrat, USA, Europäische Union, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Norwegen, Japan, Australien.
Maßnahmen
Sanktionsregime des UN-Sicherheitsrats nach Resolution 1988 (2011): Vermögenssperren, Reiseverbote und Waffenembargo gegen gelistete Personen der Taliban. Das Mandat des Überwachungsteams wurde im Februar 2026 um ein Jahr verlängert.
Humanitäre Ausnahmen
Resolution 2615 (2021) erlaubt humanitäre Hilfe trotz der Listungen; Resolution 2664 (2022) schafft eine allgemeine humanitäre Ausnahme.

Quelle: UN-Sicherheitsrat, Resolutionen 1988 (2011), 2615 (2021), 2664 (2022); Pajhwok Afghan News, 13.2.2026

MyanmarUSAEUGBCACHNOAU

EU-Maßnahmen bis 30. April 2027 verlängert.

Wer verhängt
USA, Europäische Union, Vereinigtes Königreich, Kanada, Schweiz, Norwegen, Australien.
Maßnahmen
Die EU verlängerte am 27. April 2026 ihre Maßnahmen: Vermögenssperren und Reiseverbote gegen 105 Personen und 22 Einrichtungen, Waffenembargo, Ausfuhrverbote für Überwachungstechnik und für Güter mit doppeltem Verwendungszweck an Militär und Grenzpolizei.
Humanitäre Ausnahmen
Humanitäre Ausnahme der EU seit 27.11.2023.

Quelle: Rat der EU, 27.4.2026, nach Progressive Voice Myanmar, 27.4.2026; Rat der EU, 27.11.2023

NordkoreaUNUSAEUGBCACHNOJPAUKR

UN-Sanktionen seit 2006; die UN-Expertengruppe endete 2024, elf Staaten überwachen seither selbst.

Wer verhängt
UN-Sicherheitsrat, USA, Europäische Union, Vereinigtes Königreich, Kanada, Schweiz, Norwegen, Japan, Australien, Südkorea.
Maßnahmen
Sanktionen des UN-Sicherheitsrats seit Resolution 1718 (2006). Nach einem russischen Veto am 28. März 2024 endete das Mandat der UN-Expertengruppe. Seit Oktober 2024 berichtet ein Überwachungsteam aus elf Staaten (MSMT), darunter Deutschland. Sein Bericht vom 18. September 2026 schätzt 35.600 bis 101.280 nordkoreanische Arbeitskräfte im Ausland mit Einnahmen von 450 bis 800 Millionen US-Dollar im Jahr 2025.
Humanitäre Ausnahmen
Resolution 2664 (2022) gilt auch hier; humanitäre Ausnahme der EU seit 31.3.2023.

Quelle: JURIST, 28.3.2024; MSMT, gemeinsame Erklärung vom 18.9.2026 (Italienisches Außenministerium); Irische Regierung, 31.3.2023

Weitere Regime

Die EU hat weitere eigene Regime, unter anderem zu Nicaragua, Burundi, Guinea, Simbabwe, Bosnien und Herzegowina und gegen Cyberangriffe; für sie gilt seit dem 27. November 2023 eine humanitäre Ausnahme. Hinzu kommen Regime der Vereinten Nationen, darunter zu Haiti, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Südsudan.

Quelle: Rat der EU, 27.11.2023 (über ReliefWeb); Irische Regierung, 31.3.2023

Kapitel 2 · Übersicht

Wer sanktioniert wen

Die Tabelle zeigt für die neun Länder der Karte, welche Akteure dort Maßnahmen führen. Eingetragen ist nur, was die amtliche Übersicht des Akteurs oder der genannte Beleg nennt; die Quelle steht in jeder Zeile. Stand 3. November 2026.

Matrix: Akteure (Zeilen) und Zielstaaten (Spalten); ein Punkt bedeutet ein belegtes Regime oder belegte Listungen.
AkteurKubaVenez.BelarusRussl.SyrienIranAfgh.MyanmarN-KoreaQuelle
UNUN-Sicherheitsrat●a●●UN-Sicherheitsrat, Übersicht der Sanktionsausschüsse (15 aktive Regime), abgerufen 3.11.2026
USAUSA●●●●●b●●●●OFAC, Sanctions Programs and Country Information, abgerufen 3.11.2026 (Syrien: Programm PAARSS)
EUEuropäische Union●●●●●●●●Steckbriefe dieses Kapitels; Afghanistan: Verordnung (EU) Nr. 753/2011
GBVereinigtes Königreich●●●●●●●●GOV.UK, UK sanctions regimes, Listen aktualisiert bis 30.10.2026
CAKanada●●●●c●●●Global Affairs Canada, Current sanctions imposed by Canada; Syrien: Seite vom 31.7.2026 (SOR/2026-23)
CHSchweiz●●●●●●●●SECO, Sanktionsverordnungen (28 Einträge), abgerufen 3.11.2026
NONorwegen●●●●●●●●DEKSA (norwegische Behörde für Exportkontrolle und Sanktionen), Applicable Sanctions, abgerufen 3.11.2026
JPJapan●●●●●●Finanzministerium Japan, Übersicht der Wirtschaftssanktionen, Stand 2.10.2026
AUAustralien●●●●●●DFAT, Sanctions snapshot (UN- und eigene Regime), abgerufen 3.11.2026
NZNeuseeland●g●MFAT, Russia Sanctions (Russia Sanctions Act 2022); SunLive, 17.5.2022 (Belarus)
KRSüdkorea●f●f●Korea JoongAng Daily, 2.12.2022 (eigene Listungen Nordkorea); Korea Times, 5.9.2024 (Ausfuhrverbote)
UAUkraine●●●Präsident der Ukraine, 1.7.2025 (Übernahme von EU-Listungen zu Russland, Belarus, Iran)
TIARRio-Vertrag (TIAR)●eCongressional Research Service, IN11116, 11.12.2019
ALArabische Liga●dSIPRI, Datenbank der Waffenembargos, abgerufen 3.11.2026
  • aWieder in Kraft seit 27.9.2025 auf Antrag Frankreichs, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs; Iran, Russland und China bestreiten das.
  • bDie Sanktionen des Caesar-Gesetzes sind seit Dezember 2025 aufgehoben; gezielte Maßnahmen laufen im Programm PAARSS weiter.
  • cBreite Branchenverbote am 13.2.2026 aufgehoben; Listungen bleiben.
  • dWirtschafts- und Finanzsanktionen ab November 2011, Waffenembargo ab 3.12.2011; eine förmliche Aufhebung nach der Wiederaufnahme 2023 fand SIPRI nicht.
  • eBeschlüsse vom 23.9.2019 (16 von 19 Vertragsstaaten) und 3.12.2019 (29 Personen); ein späterer Stand ist nicht belegt.
  • fAusfuhrverbote, seit 9.9.2024 für 1.402 Güter.
  • gBelarussische Personen und Rüstungsfirmen, gelistet nach dem Russland-Sanktionsgesetz (17.5.2022).

So ist die Tabelle zu lesen: Ein leeres Feld heißt, dass die ausgewertete Übersicht des Akteurs kein eigenes Regime für dieses Land nennt. Es heißt nicht, dass dort nichts gilt: Beschlüsse des UN-Sicherheitsrats binden alle Mitgliedstaaten (Art. 25 UN-Charta), und viele Staaten setzen sie im eigenen Recht um. Maßnahmen Russlands, Chinas und Irans richten sich vor allem gegen Staaten, die nicht auf der Karte stehen; sie sind unter der Tabelle beschrieben. Die Tabelle wertet nicht, ob eine Maßnahme berechtigt ist.

Vereinte Nationen

Die 15 aktiven Sanktionsregime des Sicherheitsrats

  • Al-Shabaab (Ausschuss 2713)
  • ISIL (Daesh) und Al-Qaida (1267)
  • Irak (1518)
  • Demokratische Republik Kongo (1533)
  • Sudan (1591)
  • Libanon, Anschlag auf Rafiq Hariri (1636)
  • Nordkorea (1718)
  • Iran (1737)
  • Libyen (1970)
  • Taliban (1988)
  • Guinea-Bissau (2048)
  • Jemen (2140)
  • Südsudan (2206)
  • Haiti (2653)
  • Zentralafrikanische Republik (2745)

Die Zahl in Klammern ist die Resolution, nach der der Ausschuss benannt ist. Am 6. November 2025 strich der Rat den syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa und Innenminister Anas Khattab von der Liste zu ISIL und Al-Qaida (Resolution 2799, 14 Stimmen dafür, Enthaltung Chinas).

Quelle: UN-Sicherheitsrat, Übersicht der Sanktionsausschüsse, abgerufen 3.11.2026; ASIL, zu Resolution 2799 vom 6.11.2025

Gegenmaßnahmen und eigene Sanktionen: Russland, China, Iran

Russland

Einfuhrverbot und Liste „unfreundlicher“ Staaten

Seit August 2014 verbietet Russland die Einfuhr bestimmter Lebensmittel aus den USA, der EU, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Australien, Neuseeland, Norwegen, der Ukraine, Albanien, Montenegro, Island und Liechtenstein. Im September 2026 verlängerte die Regierung das Verbot bis zum 31. Dezember 2028.

Seit März 2022 führt die Regierung eine Liste „unfreundlicher“ Staaten und Gebiete; bestimmte Geschäfte mit Partnern aus diesen Staaten brauchen eine Genehmigung.

Quelle: HortiDaily, 22.9.2026; Al Jazeera, 8.3.2022

Iran

Gegensanktionen gegen Personen aus EU und Vereinigtem Königreich

Das iranische Außenministerium belegte am 24. April 2023 17 Personen und 4 Einrichtungen aus der EU und dem Vereinigten Königreich mit Sanktionen, darunter acht europäische Abgeordnete und die Deutsch-Israelische Gesellschaft. Teheran bezeichnete das als Antwort auf europäische Sanktionen gegen iranische Amtsträger.

Quelle: Asharq Al-Awsat, 25.4.2023

China

Listen, Gegenmaßnahmen, Exportkontrollen

China führt eine Liste unzuverlässiger Unternehmen (bis 7.8.2026 insgesamt 81 Einträge, auch ausgesetzte) und nach dem Gesetz gegen ausländische Sanktionen von 2021 eine Gegenmaßnahmenliste (78 Personen, 89 Unternehmen).

Beispiele: Ausfuhrverbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck an militärische Nutzer in Japan (6.1.2026); erste Abwehranordnung gegen US-Listungen chinesischer Raffinerien (2.5.2026); 14 EU-Unternehmen auf der Exportkontrollliste als Antwort auf das 21. Russland-Paket der EU (24.7.2026). Die Exportkontrollen für Seltene Erden vom 9.10.2025 sind bis 10.11.2026 ausgesetzt; die Kontrollen vom 4.4.2025 für sieben Seltene Erden gelten weiter.

Quelle: AnJie Broad über China Law Vision, 14.8.2026; GTAI, Januar 2026; Pillsbury, 13.11.2025

Regionale Zusammenschlüsse

Afrikanische Union

Suspendierung nach Staatsstreichen

Nach verfassungswidrigen Machtwechseln suspendiert der Friedens- und Sicherheitsrat die Mitgliedschaft. Guinea-Bissau wurde am 28.11.2025 suspendiert, Madagaskar nach dem Staatsstreich im Oktober 2025. Sudan ist seit Oktober 2021 suspendiert; der Rat bestätigte das im Februar 2026. Als weitere Länder im Übergang nennt Amani Africa Burkina Faso, Guinea, Mali und Niger.

Quelle: Amani Africa, 16.12.2025; JURIST, Februar 2026

ECOWAS

Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft

Nach dem Staatsstreich in Niger im Juli 2023 setzte ECOWAS Handels- und Finanzgeschäfte aus, fror Guthaben Nigers bei den Zentralbanken ein und verhängte Reiseverbote. Am 24. Februar 2024 hob sie diese Sanktionen auf, ebenso Finanz- und Wirtschaftssanktionen gegen Guinea und Beschränkungen gegen Mali.

Quelle: JURIST, 24.2.2024

Arabische Liga

Syrien 2011 bis 2023

Im November 2011 verhängte die Liga Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen die syrische Regierung und setzte Syriens Mitgliedschaft aus; ab 3.12.2011 galt ein Waffenembargo. Am 7. Mai 2023 wurde Syrien wieder aufgenommen. Eine förmliche Aufhebung des Embargos fand SIPRI nicht.

Quelle: SIPRI, Datenbank der Waffenembargos; Al-Monitor, 7.5.2023

OAS und Rio-Vertrag

Kuba 1962, Venezuela 2019

Die Organisation Amerikanischer Staaten schloss die Regierung Kubas 1962 von der Mitarbeit aus; die Generalversammlung erklärte diesen Beschluss am 3. Juni 2009 für unwirksam (AG/RES. 2438). Unter dem Interamerikanischen Vertrag über gegenseitigen Beistand (TIAR) beschlossen 16 von 19 Vertragsstaaten am 23.9.2019 Vermögenssperren gegen Verantwortliche der Regierung Maduro; am 3.12.2019 folgte eine Liste von 29 Personen.

Quelle: OAS, AG/RES. 2438 (XXXIX-O/09); Congressional Research Service, IN11116, 11.12.2019

Quellen in diesem Kapitel

  • Baker McKenzie, 4.2.2026 (EO 14380)
  • King & Spalding, 6.5.2026
  • TSRA 2000, Public Law 106-387
  • UN-Sonderberichterstatterin, 21.11.2025
  • Cleary Gottlieb und Akin Gump, Januar 2026 (GL 46)
  • OFAC, Federal Register Doc. 2026-20831, 13.10.2026 (GL 60)
  • Beschluss (GASP) 2017/2074
  • Rat der EU, 27.11.2023
  • Mayer Brown, April und Juli 2026
  • Bundesministerium für Wirtschaft, Seite „Embargos“, abgerufen 3.11.2026
  • McCann FitzGerald, 30.10.2026 (Beschluss (GASP) 2026/2279)
  • Agence Europe, 14.4.2022
  • EU Sanctions Helpdesk, 28.5.2025
  • The National, 17.12.2025
  • Mayer Brown, 3.10.2025
  • UN-Sicherheitsrat, SC/16491 (2026)
  • UN-Sicherheitsrat, Resolutionen 1988 (2011), 2615 (2021), 2664 (2022)
  • Pajhwok Afghan News, 13.2.2026
  • Rat der EU, 27.4.2026, nach Progressive Voice Myanmar, 27.4.2026
  • JURIST, 28.3.2024
  • MSMT, gemeinsame Erklärung vom 18.9.2026 (Italienisches Außenministerium)
  • Irische Regierung, 31.3.2023
  • Rat der EU, 27.11.2023 (über ReliefWeb)
  • UN-Sicherheitsrat, Übersicht der Sanktionsausschüsse, abgerufen 3.11.2026
  • ASIL, zu Resolution 2799 vom 6.11.2025
  • HortiDaily, 22.9.2026
  • Al Jazeera, 8.3.2022
  • Asharq Al-Awsat, 25.4.2023
  • AnJie Broad über China Law Vision, 14.8.2026
  • GTAI, Januar 2026
  • Pillsbury, 13.11.2025
  • Amani Africa, 16.12.2025
  • JURIST, Februar 2026
  • JURIST, 24.2.2024
  • SIPRI, Datenbank der Waffenembargos
  • Al-Monitor, 7.5.2023
  • OAS, AG/RES. 2438 (XXXIX-O/09)
  • Congressional Research Service, IN11116, 11.12.2019

Alle Belege mit Datum stehen im Quellenverzeichnis.