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Kapitel 2 · Weltkarte
Die wichtigsten Sanktionslagen
Neun Länder und vierzehn Absender: der UN-Sicherheitsrat, die EU, zehn Staaten und zwei regionale Zusammenschlüsse. Die Karte ist schematisch: Die Kacheln zeigen die ungefähre Lage, keine Grenzen und keine Größen. In jeder Kachel steht, wer nach den amtlichen Übersichten Maßnahmen gegen das Land führt.
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KubaUSA
US-Embargo seit Anfang der 1960er Jahre, 2026 verschärft. Dazu Hindernisse im Land selbst.
- Wer verhängt
- USA. In den Übersichten von UN, EU, Vereinigtem Königreich, Kanada, Schweiz, Norwegen, Japan und Australien steht kein Regime gegen Kuba.
- Maßnahmen
- Umfassendes US-Embargo (Cuban Assets Control Regulations; Helms-Burton-Gesetz 1996), 2026 zweimal verschärft: Notstand und Zusatzzölle gegen Länder, die Öl liefern (Executive Order 14380 vom 29.1.2026), und sekundäre Sanktionen gegen ausländische Firmen und Banken (Anordnung vom 1.5.2026). Die EU hat keine Wirtschaftssanktionen gegen Kuba. Mehr in Kapitel 5.
- Humanitäre Ausnahmen
- Lebensmittel, Arzneimittel und Medizinprodukte sind seit dem US-Gesetz TSRA von 2000 ausgenommen, mit Lizenz und gegen Vorkasse ohne US-Finanzierung. Familienüberweisungen sind offiziell ausgenommen, seit dem Rückzug von Western Union im Februar 2025 aber schwer zu empfangen.
Quelle: Baker McKenzie, 4.2.2026 (EO 14380); King & Spalding, 6.5.2026; TSRA 2000, Public Law 106-387; UN-Sonderberichterstatterin, 21.11.2025
VenezuelaUSAEUGBCACHNOTIAR
US-Programm besteht fort, seit 2026 mit breiten Lizenzen für Öl und Gas.
- Wer verhängt
- USA, Europäische Union, Vereinigtes Königreich, Kanada, Schweiz, Norwegen, Rio-Vertrag (TIAR). Der Rio-Vertrag (TIAR) beschloss 2019 Vermögenssperren und Einreiseverbote gegen 29 Personen.
- Maßnahmen
- US-Sanktionsprogramm seit 2015, Listungen bleiben bestehen. Nach der Festnahme von Nicolás Maduro im Januar 2026 erteilte OFAC ab dem 29. Januar 2026 Generallizenzen für Geschäfte im Öl- und Gassektor (GL 46 und folgende). Die EU hat seit 2017 ein eigenes Regime mit Waffenembargo und Listungen.
- Humanitäre Ausnahmen
- EU: humanitäre Ausnahme seit 27.11.2023. USA: Generallizenz 60 vom 25. Juni 2026 erlaubte Zahlungen für die Erdbebenhilfe bis 23. Oktober 2026.
Quelle: Cleary Gottlieb und Akin Gump, Januar 2026 (GL 46); OFAC, Federal Register Doc. 2026-20831, 13.10.2026 (GL 60); Beschluss (GASP) 2017/2074; Rat der EU, 27.11.2023
BelarusUSAEUGBCACHNOJPNZKRUA
EU-Sanktionen, parallel zu den Russland-Paketen erweitert.
- Wer verhängt
- USA, Europäische Union, Vereinigtes Königreich, Kanada, Schweiz, Norwegen, Japan, Neuseeland, Südkorea, Ukraine.
- Maßnahmen
- Wirtschafts- und Finanzsanktionen sowie Listungen der EU, im April und Juli 2026 jeweils parallel zum 20. und 21. Russland-Paket erweitert. Auch die USA haben Sanktionen.
- Humanitäre Ausnahmen
- Ausnahmen nach Genehmigung der zuständigen nationalen Behörde; in Deutschland BAFA für Güter, Bundesbank für Gelder.
Quelle: Mayer Brown, April und Juli 2026; Bundesministerium für Wirtschaft, Seite „Embargos“, abgerufen 3.11.2026
RusslandUSAEUGBCACHNOJPAUNZKRUA
21 Sanktionspakete der EU und das Listungspaket vom 12.10.2026; das 22. Paket ist angekündigt.
- Wer verhängt
- USA, Europäische Union, Vereinigtes Königreich, Kanada, Schweiz, Norwegen, Japan, Australien, Neuseeland, Südkorea, Ukraine.
- Maßnahmen
- Die EU sanktioniert Russland seit 2014 und umfassend seit 2022. Das Listungspaket vom 12. Oktober 2026 (das 22. Sanktionspaket ist angekündigt) listet 1.569 weitere Personen und Unternehmen, darunter 826 Firmen und 743 Personen; insgesamt sind es rund 4.600 Einträge. Neue Handelsbeschränkungen enthält es nicht. Auch die USA, das Vereinigte Königreich und weitere Staaten haben Sanktionen.
- Humanitäre Ausnahmen
- Ausnahme für ausschließlich humanitäre Zwecke in der Ukraine (Rat, 13.4.2022); weitere Ausnahmen nach Genehmigung nationaler Behörden.
Quelle: McCann FitzGerald, 30.10.2026 (Beschluss (GASP) 2026/2279); Agence Europe, 14.4.2022
SyrienUSAEUGBCACHNOJPAUAL
Wirtschaftssanktionen 2025 weitgehend aufgehoben, gezielte Maßnahmen bleiben.
- Wer verhängt
- USA, Europäische Union, Vereinigtes Königreich, Kanada, Schweiz, Norwegen, Japan, Australien, Arabische Liga. Die Sanktionen der Arabischen Liga stammen von 2011; Syrien ist seit dem 7.5.2023 wieder Mitglied.
- Maßnahmen
- Die EU hob am 28. Mai 2025 ihre Wirtschaftssanktionen auf und behielt Maßnahmen aus Sicherheitsgründen und gegen Verantwortliche bei. Die USA hoben die Sanktionen des Caesar-Gesetzes mit dem Verteidigungshaushaltsgesetz für 2026 im Dezember 2025 auf; die Lage wird vier Jahre lang alle 180 Tage überprüft.
- Humanitäre Ausnahmen
- Mit der Aufhebung entfallen die meisten Genehmigungspflichten für Handel und Zahlungen.
Quelle: EU Sanctions Helpdesk, 28.5.2025; The National, 17.12.2025
IranUNUSAEUGBCACHNOJPAUUA
UN-Sanktionen seit September 2025 wieder in Kraft, ihr Status ist im Sicherheitsrat umstritten.
- Wer verhängt
- UN-Sicherheitsrat, USA, Europäische Union, Vereinigtes Königreich, Kanada, Schweiz, Norwegen, Japan, Australien, Ukraine.
- Maßnahmen
- Auf Antrag Frankreichs, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs traten die UN-Sanktionen am 27. September 2025 wieder in Kraft (Snapback). Iran, Russland und China halten die Resolution 2231 für ausgelaufen. Die EU führte ihre Sanktionen am 29. und 30. September 2025 wieder ein. Die USA haben umfassende Sanktionen.
- Humanitäre Ausnahmen
- EU: Überweisungen für Lebensmittel, Gesundheit, medizinische Ausrüstung, Landwirtschaft oder humanitäre Zwecke unter 10.000 Euro ohne Beschränkung, darüber mit Meldung, bei bestimmten iranischen Banken ab 100.000 Euro mit Genehmigung.
Quelle: Mayer Brown, 3.10.2025; UN-Sicherheitsrat, SC/16491 (2026)
AfghanistanUNUSAEUGBCHNOJPAU
UN-Sanktionen gegen die Taliban, mit humanitärer Ausnahme.
- Wer verhängt
- UN-Sicherheitsrat, USA, Europäische Union, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Norwegen, Japan, Australien.
- Maßnahmen
- Sanktionsregime des UN-Sicherheitsrats nach Resolution 1988 (2011): Vermögenssperren, Reiseverbote und Waffenembargo gegen gelistete Personen der Taliban. Das Mandat des Überwachungsteams wurde im Februar 2026 um ein Jahr verlängert.
- Humanitäre Ausnahmen
- Resolution 2615 (2021) erlaubt humanitäre Hilfe trotz der Listungen; Resolution 2664 (2022) schafft eine allgemeine humanitäre Ausnahme.
Quelle: UN-Sicherheitsrat, Resolutionen 1988 (2011), 2615 (2021), 2664 (2022); Pajhwok Afghan News, 13.2.2026
MyanmarUSAEUGBCACHNOAU
EU-Maßnahmen bis 30. April 2027 verlängert.
- Wer verhängt
- USA, Europäische Union, Vereinigtes Königreich, Kanada, Schweiz, Norwegen, Australien.
- Maßnahmen
- Die EU verlängerte am 27. April 2026 ihre Maßnahmen: Vermögenssperren und Reiseverbote gegen 105 Personen und 22 Einrichtungen, Waffenembargo, Ausfuhrverbote für Überwachungstechnik und für Güter mit doppeltem Verwendungszweck an Militär und Grenzpolizei.
- Humanitäre Ausnahmen
- Humanitäre Ausnahme der EU seit 27.11.2023.
Quelle: Rat der EU, 27.4.2026, nach Progressive Voice Myanmar, 27.4.2026; Rat der EU, 27.11.2023
NordkoreaUNUSAEUGBCACHNOJPAUKR
UN-Sanktionen seit 2006; die UN-Expertengruppe endete 2024, elf Staaten überwachen seither selbst.
- Wer verhängt
- UN-Sicherheitsrat, USA, Europäische Union, Vereinigtes Königreich, Kanada, Schweiz, Norwegen, Japan, Australien, Südkorea.
- Maßnahmen
- Sanktionen des UN-Sicherheitsrats seit Resolution 1718 (2006). Nach einem russischen Veto am 28. März 2024 endete das Mandat der UN-Expertengruppe. Seit Oktober 2024 berichtet ein Überwachungsteam aus elf Staaten (MSMT), darunter Deutschland. Sein Bericht vom 18. September 2026 schätzt 35.600 bis 101.280 nordkoreanische Arbeitskräfte im Ausland mit Einnahmen von 450 bis 800 Millionen US-Dollar im Jahr 2025.
- Humanitäre Ausnahmen
- Resolution 2664 (2022) gilt auch hier; humanitäre Ausnahme der EU seit 31.3.2023.
Quelle: JURIST, 28.3.2024; MSMT, gemeinsame Erklärung vom 18.9.2026 (Italienisches Außenministerium); Irische Regierung, 31.3.2023
Weitere Regime
Die EU hat weitere eigene Regime, unter anderem zu Nicaragua, Burundi, Guinea, Simbabwe, Bosnien und Herzegowina und gegen Cyberangriffe; für sie gilt seit dem 27. November 2023 eine humanitäre Ausnahme. Hinzu kommen Regime der Vereinten Nationen, darunter zu Haiti, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Südsudan.
Quelle: Rat der EU, 27.11.2023 (über ReliefWeb); Irische Regierung, 31.3.2023